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   OLG Frankfurt, 19.12.2014 - 5 U 9/14   

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https://dejure.org/2014,62525
OLG Frankfurt, 19.12.2014 - 5 U 9/14 (https://dejure.org/2014,62525)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.2014 - 5 U 9/14 (https://dejure.org/2014,62525)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 2014 - 5 U 9/14 (https://dejure.org/2014,62525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    Schlüsselfertige Erstellung einer Wohnanlage - Begriff des Bauwerks

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schlüsselfertige Erstellung einer Wohnanlage - Begriff des Bauwerks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 648a
    Anspruch des Werkunternehmers auf Sicherheitsleistung für die vereinbarte Vergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Kündigung wegen "Stückelung" der Vertragserfüllungsbürgschaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vertragserfüllungsbürgschaft darf "gestückelt" werden!

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vertragserfüllungsbürgschaft darf "gestückelt" werden!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragserfüllungsbürgschaft darf "gestückelt" werden! (IBR 2016, 392)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2014 - 5 U 9/14
    Das ist durch das Sicherungsinteresse der Beklagten als des Auftraggebers nicht mehr gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 05. Mai 2011 - VII ZR 179/10, Juris-Rz. 26 ff für die Kombination einer Vertragserfüllungsbürgschaft von nur 5% und einem Gewährleistungseinbehalt von 5%, der - im Unterschied zum Streitfall - nur durch Anforderung einer Bürgschaft auf erste Anforderung abgelöst werden konnte, was als nicht zumutbar außer Betracht zu bleiben hatte).
  • BGH, 20.05.2003 - X ZR 57/02

    Begriff der Arbeiten bei Bauwerken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2014 - 5 U 9/14
    Unter einem Bauwerk wird nach gefestigter Rechtsprechung - ohne dass es auf die sachenrechtliche Einordnung ankäme - eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache verstanden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - X ZR 57/02, Juris-Rz. 8 zu § 638 BGB a.F.).
  • BGH, 23.07.2009 - VII ZR 151/08

    Zum Anwendungsbereich von § 651 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2014 - 5 U 9/14
    Insoweit missversteht die Beklagte die für ihre abweichende Ansicht herangezogene Entscheidung des BGH (Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 151/08), der die Lieferung beweglicher Sachen zugrunde lag, wobei den Auftragnehmer nicht die Pflicht zur Herstellung einer festen Verbindung mit einem Grundstück traf (aaO, Juris-Rz. 12).
  • BGH, 27.03.1980 - VII ZR 44/79

    Individuell hergestellte Bauteile: Arbeiten an Bauwerken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2014 - 5 U 9/14
    Es heißt dort ausdrücklich, Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, seien gemäß § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen (Juris-Rz. 14) , während für unmaßgeblich erklärt wird, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach altem Recht Verträge über die Lieferung von unvertretbaren Sachen, die erkennbar für ein Bauwerk bestimmt waren, nach Werkvertragsrecht beurteilt hat (Juris-Rz. 15), so z. B. den Vertrag über die Lieferung vom Lieferanten (als Subunternehmer des Auftragnehmers) gefertigter Fußbodenplatten, die zum Einbau in ein Gebäude bestimmt waren (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.1980 - VII ZR 44/79, Juris-Rz. 9).
  • BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2014 - 5 U 9/14
    Irrelevant ist bereits, dass der Vertrag zuvor von der Beklagten gekündigt worden war, weil der Anspruch der Klägerin auf Sicherheitsleistung nach § 648a Abs. 1 BGB in der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung daran nicht scheitert (vgl. BGH, Urteil vom 06. März 2014 - VII ZR 349/12, Juris-Rz. 12).
  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2014 - 5 U 9/14
    Bei dieser Konstellation wird das Gebäude aber wesentlicher Bestandteil i. S. von § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 22.12.1995 - V ZR 334/94, Juris-Rz. 8).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2014 - 5 U 9/14
    Ausgehend davon, dass im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 152/93, Juris-Rz. 12), ergibt die Auslegung hier, dass die Klägerin nicht den Werklohn für erbrachte Leistungen hilfsweise auf einen Anspruch auf Werklohn für nicht erbrachte Leistungen stützen wollte, sondern sie begehrte hauptweise (Klageschrift) Vergütung für erbrachte sowie 5% des verbleibenden, auf nicht erbrachte Leistungen entfallenden restlichen Werklohns für nicht erbrachte Leistungen, und später hilfsweise für den Fall, dass das Landgericht einen Anspruch auf Vergütung für erbrachte Leistungen verneinen sollte, ausschließlich Vergütung für nicht erbrachte Leistungen, letztere aber nun in Höhe von 372.500,00 EUR unter Zugrundelegung des Pauschalfestpreis als des in voller Höhe ausstehenden Werklohns.
  • BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 50/12

    Wohnraummiete: Abgrenzung zwischen Vertragsänderung und Novation; Darlegungslast

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2014 - 5 U 9/14
    In Rechtskraft erwächst gemäß § 322 Abs. 1 ZPO nur die im Urteil ausgesprochene Rechtsfolge (hier: Verneinung der widerklagend verfolgten Schadensersatzpflicht der Klägerin), nicht hingegen die Entscheidung über die zugrunde liegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisse und sonstigen Vorfragen - hier: Wirksamkeit der Kündigung der Klägerin, Unwirksamkeit der Kündigungen der Beklagten -, aus denen der Schluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen der beanspruchten Rechtsfolge gezogen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2012-VIII ZR 50/12, Juris-Rz. 17).
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 335/02

    Vorlage einer neuen Schlußrechnung im Berufungsverfahren; Streitgegenstand im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2014 - 5 U 9/14
    Hierzu rechnen alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag des Klägers zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, die der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet (vgl. BGH, Urteil vom 09. Oktober 2003 - VII ZR 335/02, Juris-Rz. 14).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2018 - 11 SV 114/18

    Funktionelle Zuständigkeit der Baukammer gem. § 72 a I Nr. 2 GVG

    Erfasst sind damit nicht nur Gebäude, sondern auch andere von Menschen aus Material geschaffene, in vergleichbarer Weise ortsfest angebrachte Sachen (BGH, Urteil vom 20.05.2003, X ZR 57/02 - Pelletieranlage; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.12.2014, 5 U 9/14).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 5 U 149/16

    Kein vollständiger Ausschluss aller Einreden durch Verzicht des Bürgen in AGB

    Er hat bereits Vertragsklauseln, nach denen Mängel- bzw. Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung i.H.v. 8 % sowie jedenfalls für einen erheblichen Zeitraum über die Abnahme hinaus i.H.v. 10 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme durch Bürgschaften gesichert waren, als unwirksam angesehen (BGH, Urteil vom 22.01.2015 - VII ZR 120/14, juris, Rn. 18 (8 %); BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 179/10, juris, Rn. 26 (10 %); BGH, Urteil vom 20.03.2014 - VII ZR 248/13, juris, Rn. 16, 20 (über 10 %); vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.12.2014 - 5 U 9/14, juris, Rn. 49, 53 (15 %); OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.05.2016 - 22 U 34/15, juris, Rn. 44 ff. zu einer 7 % der Auftragssumme übersteigenden Sicherheit).
  • OLG Brandenburg, 01.11.2021 - 1 AR 41/21

    Rückzahlung überhöhter Vergütungen wegen Manipulationen bei der Vergabe von

    Erfasst sind damit nicht nur Gebäude, sondern auch andere von Menschen aus Material geschaffene, in vergleichbarer Weise ortsfest angebrachte Sachen (BGH, Urteil vom 20. Mai 2003, X ZR 57/02 - Pelletieranlage; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19. Dezember 2014, 5 U 9/14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 11 SV 114/18 -, juris, Batteriespeicheranlage).
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